Die Entwicklungsarbeit der TAIO GmbH wird öffentlich gefördert. Hier informieren wir über die geförderten Vorhaben. Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an info@taio.de.
Die Artikel 47 und 50 der Verordnung (EU) 2021/1060 verpflichten geförderte Forschungsvorhaben, ihre Ziele und Ergebnisse öffentlich zu beschreiben. Gemeint ist Transparenz gegenüber denen, die das Vorhaben finanzieren. Technisch entsteht dabei dieselbe Transparenz gegenüber allen anderen, auch gegenüber Wettbewerbern außerhalb Europas, die weder Steuern noch Anträge beigetragen haben. Wir kommen der Pflicht im vorgesehenen Umfang nach.